Die Ausbildungsmillion

 

Was ist die "Ausbildungsmillion"?

Die „Ausbildungsmillion" ist ein finanzieller Rahmen, der von Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka den NÖ Landeskliniken zur Verfügung gestellt wird, um die Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten der NÖ Landeskliniken bestmöglich zu fördern. Dieser Rahmen wird nach Anzahl an Ärztinnen und Ärzten aliquot auf die einzelnen Landeskliniken aufgeteilt.
 

Was wird gefördert (Kriterien)?

  • Gefördert werden sämtliche Fortbildungen (z.B. Zusatz-/Vertiefungsausbildungen, sofern diese für die auszuübende Funktion des Arztes/der Ärztin im Landesklinikum erforderlich sind), die über die notwendigen Inhalte der ärztlichen Ausbildungen hinausgehen. Die Förderung gilt für alle Ärztinnen und Ärzte (auch in Ausbildung).
  • Der Kostenersatz über die Ausbildungsmillion beträgt maximal 1.000,- EUR pro Jahr. In begründeten Ausnahmefällen kann die zuvor genannte  Deckelung auf 1.800,-- EUR pro Jahr ausgedehnt werden, dies bedarf zwingend der Freigabe durch das Regionalmanagement. Als Kosten gelten die Kosten der Fortbildungsmaßnahme selbst sowie allfällige Nebenkosten.
  • Rückzahlungsverpflichtungen ergeben sich aus dem NÖ SÄG 1992 (LGBl. 9410), NÖ LBG (LGBl. 2100), LVBG (LGBl. 2300) bzw. DPL (LGBl. 2200) und müssen nicht extra festgelegt werden. Der Kostenbegriff erfasst auch die Kosten der Bezugsfortzahlung während eines gleichzeitig in Anspruch genommenen  Sonderurlaubs.
     

Wie erfolgt die Beantragung?

Die Beantragung und Genehmigung des Kostenbeitrages erfolgt über die Abteilungsleitung. Das beigefügte Formular  ist von dem/r Antragsteller/in mit der Unterschrift der Abteilungsleitung in der ärztlichen Direktion abzugeben. Dort werden die ausständigen Unterschriften von ärztlichem/er und kaufmännischem/er Direktor/in sowie erforderlichenfalls die Freigabe/Unterschrift des/der Regionalmanagers/Regionalmanagerin eingeholt.

Die Erstattung der Kosten erfolgt nach eingebrachter

1. Rechnung,
2. Teilnahmebestätigung und
3. Vorlegung eines Kurzberichtes

Bei Auffassungsunterschieden über die Förderwürdigkeit einer Veranstaltung kann über den Spitalsärztevertreter ein Ausbildungsrat einberufen werden.
 

Wissenstransfer

Über die besuchte Veranstaltung ist ein Bericht zu legen, der die Kernaussagen, eigene Erkenntnisse und Anschlussfragen im Rahmen von 1-2 Seiten dokumentiert. Diese Berichte werden abteilungsweise gesammelt und den Kolleginnen und Kollegen zugänglich gemacht.
 

Antrag Ausbildungsmillion